Visa- und Passanforderungen für Deutschland

Visa- und Passanforderungen für Deutschland / Deutschland

Pass- und Visabestimmungen für Deutschland

EU- und EWR-Bürger: Im Allgemeinen brauchen Sie kein Visum, wenn Sie Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR; EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz sind, um in Deutschland zu besuchen, zu studieren oder zu arbeiten.

US-Bürger: Sie brauchen kein Visum, um für einen Urlaub oder ein Geschäft für bis zu 90 Tage nach Deutschland zu reisen, nur einen gültigen US-Pass. Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass für mindestens drei Monate vor Ende Ihres Besuchs in Deutschland nicht ausläuft.

Wenn Sie kein EU, EWR oder US Bürger sind: Sehen Sie sich diese Liste des Auswärtigen Amtes an und prüfen Sie, ob Sie ein Visum benötigen, um nach Deutschland zu reisen.

Pass- und Visabestimmungen für das Studium in Deutschland

Sie müssen vor Ihrer Einreise nach Deutschland ein Studienvisum beantragen. Touristen- und Sprachkursvisa kann nicht in ein Studentenvisum umgewandelt werden.

Die "Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke" hängt davon ab, woher Sie kommen, wie lange Sie planen zu bleiben und ob Sie Ihre Zulassung von einer deutschen Universität erhalten haben.

Studentenbewerbervisum (Visum zur Studienbewerbung)

Wenn Sie die Zulassung zu einer Universität noch nicht erhalten haben, müssen Sie ein Studienbewerbervisum beantragen. Dies ist ein dreimonatiges Visum (mit der Möglichkeit, sich auf maximal sechs Monate zu verlängern). Wenn Sie innerhalb dieser Frist zur Universität zugelassen werden, können Sie ein Studentenvisum beantragen.

Studenten-Visum (Visum zu Studienzwecken)

Wenn Sie Ihre Zulassung zur Universität erhalten haben, können Sie ein Studentenvisum beantragen. Studentenvisa sind in der Regel für drei Monate gültig. Innerhalb dieser drei Monate müssen Sie beim Ausländermeldeamt in Ihrer deutschen Universitätsstadt eine verlängerte Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Anforderungen variieren, aber Sie benötigen:

  • Gültiger Reisepass
  • Bestätigung der Bewerbung von der Universität (Bewerbervisum) oder der Zulassungsbescheid von der Universität (Studentenvisum)
  • Nachweis der finanziellen Mittel (Erwarte den Nachweis von ungefähr 7.908 Euro Einkommen oder Unterstützung pro Monat oder 659 Euro pro Monat. Beachten Sie, dass Belege für höhere Beträge erforderlich sein können.)
  • Krankenversicherung
  • Biometrische Passfotos
  • Gebühr

Das Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) ist eine hervorragende Ressource für Studierende, die in Deutschland studieren möchten.

Pass- und Visabestimmungen für das Arbeiten in Deutschland

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Landes in der EU, im EWR oder in der Schweiz sind, können Sie uneingeschränkt in Deutschland arbeiten. Wenn Sie außerhalb dieser Zonen sind, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

In der Regel benötigen Sie eine berufliche Qualifikation und ein festes Jobangebot in Deutschland. Englische Sprache kann ein Vorteil sein, aber es gibt viele Ausländer hier mit diesen Fähigkeiten. Eine Aufenthaltserlaubnis beschränkt Sie oft auf einen Job, den ein Deutscher nicht kann.

Die Genehmigung wird in der Regel für ein Jahr erteilt und kann verlängert werden. Nach fünf Jahren können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Bedarf:

  • Anwendung
  • Gültiger Reisepass
  • Berufsausbildung (Hochschulabschluss bevorzugt)
  • Festes Angebot eines Jobs in Deutschland
  • Krankenversicherung
  • Bestätigung der Registrierung beim Einwohnermeldeamt (Anmeldung)
  • Biometrische Passfotos
  • Gebühr

Mit der Naturalisierung einen deutschen Bürger zu werden

Um einbürgerungsfähig zu sein, muss eine Person seit mindestens acht Jahren legal in Deutschland gelebt haben. Ausländer, die einen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen haben, sind nach sieben Jahren zur Einbürgerung berechtigt. Ehegatten oder eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger können nach drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland einbürgerungsberechtigt sein.

Bedarf:

  • Uneingeschränktes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • Einbürgerungstest bestehen (Kenntnis des Rechts- und Sozialsystems sowie der Lebensbedingungen in Deutschland)
  • Aufenthalt in Deutschland seit acht Jahren
  • Einkommensnachweis
  • Ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1)
  • Keine strafrechtlichen Verurteilungen
  • Bereit zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

Visagebühren für Deutschland

Die Standard-Visa-Gebühr beträgt 60 Euro, obwohl es Ausnahmen und Ausnahmen gibt. Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro.

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick, aber für aktuelle Informationen zu Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an die deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland.